+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraussetzt, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (Az. 5 K 412/13 U).
Source: DATEV STeuer