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Die Vereinbarkeit des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) mit dem Grundgesetz, insbesondere den Grundrechten, sowie mit dem Unionsrecht ist umfassend geprüft worden. In dem zweiten Gesetzentwurf eines Vertragsgesetzes seien lt. Bundesregierung alle verfahrensrechtlichen Anforderungen beachtet worden.
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