Das VG Neustadt hat entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge anzuerkennen ist (Az. 1 K 1196/19.NW).
Source: DATEV
Neueste Kommentare