Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hat u. U. Anspruch auf einen Assistenzhund. Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet ist, einer jungen Frau, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung geworden ist, die Spezialausbildung eines solchen Hundes zu finanzieren (Az. L 8 SO 32/25 B ER).
Source: DATEV
Neueste Kommentare