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Die Besteuerung bestimmter Sachverhalte lässt sich verfassungsrechtlich bei Vorliegen von Sachgründen grundsätzlich rechtfertigen. Es komme aber auf die genaue Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage an, heißt es in der Antwort der Regierung (BT-Drucks. 20/3237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach Planungen für eine sog. Übergewinnsteuer erkundigt hatte.
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