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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder macht das BMF die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die – u. a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes – für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001-17).
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