Das BMF hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2019 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne (Stand: 16./18.10.2018) wurden berücksichtigt (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001).
Source: DATEV STeuer
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