Das BMF bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeiteten Schreiben (Az. IV C 3 – S-2220-a / 16 / 10003 :001).
Source: DATEV STeuer
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