+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Streaming-Dienst Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Diese Klausel ist unzulässig. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 52 O 157/21).
Source: DATEV