+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BSG hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Leichenumbettern grundsätzlich als Wie-Berufskrankheit in Betracht kommen kann, den Fall zur weiteren Prüfung an das Landessozialgericht zurückverwiesen (Az. B 2 U 19/23 R).
Source: DATEV