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Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater nach Einführung des besonderen Steuerberaterpostfaches (beSt) wirksam Klage durch Einwurf der Klageschrift in den Briefkasten des Finanzamtes erheben konnte (Az. 13 K 114/23 und 13 K 115/23).
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