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Das VG Hannover entschied, dass die Pflegekammer eine Stellungnahme vom 25.11.2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss (Az. 7 B 6300/20).
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