Ehepaare müssen eine für sie nachteilige Berechnung bei der steuerlichen Anerkennung ihrer Pflegeheimkosten nicht hinnehmen, sagt der Bund der Steuerzahler und unterstützt deshalb die Musterklage eines Ehepaars aus Regensburg. Am 04.10.2017 wird der Fall beim Bundesfinanzhof verhandelt (Az. VI R 22/16).
Source: DATEV STeuer
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