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Für alle, die durch eine befristete Nebentätigkeit ein höheres Einkommen als im Hauptberuf haben, gibt es Änderungen beim Lohnsteuereinbehalt. Das hat der Bundesrat auf Initiative des FinMin Baden-Württemberg mit Art 7 Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften durch Anfügung des § 39b Abs. 2 EStG beschlossen.
Source: DATEV STeuer