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Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt (Az. L 16 KR 143/20).
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