Das OVG Schleswig-Holstein hat den Klagen gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in zwei schleswig-holsteinischen Gemeinden stattgegeben. Die angefochtenen Steuerbescheide seien rechtswidrig, weil der von den Gemeinden zur Anwendung gebrachte Steuermaßstab gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße (Az. 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18).
Source: DATEV STeuer
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