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Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen lt. BRAK künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Klarstellungen, um die bereits bestehende beA-Infrastruktur und arbeitsteilige Kanzleiorganisation zu berücksichtigen.
Source: DATEV