Ab dem 1. Januar 2019 gelten mit den §§ 22f und 25e Umsatzsteuergesetz (UStG) neue Vorschriften für den Online-Handel. Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um konsequent gegen den Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Darüber informiert die Senatsfinanzverwaltung Berlin.
Source: DATEV STeuer
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