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Im Oktober 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1.084 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 31,9 % weniger als im Oktober 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt wurde. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird u. a. aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben.
Source: DATEV