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Zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer soll das Grundgesetz geändert werden. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b (19/13454).
Source: DATEV STeuer