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Das OLG Köln hat das LG Duisburg dazu verpflichtet, einem 71-jährigen Rechtsanwalt und Notar a. D., der aktuell vor dem BVerfG gegen die Altersgrenze bei Notaren kämpft, eine Tätigkeit als Notarvertreter für seine Nichte zu gestatten (Az. 36 Not 7/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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