+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Für die Bestimmung des Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 3247/15 Erb).
Source: DATEV STeuer