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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Erlöse aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen eines an der GmbH beteiligten Geschäftsführers bei entsprechender Gestaltung weder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG noch nach §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG steuerbar sind (Az. 5 K 3825/14).
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