+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG und der Nike Retail B.V. entschieden (Az. I-20 U 120/23).
Source: DATEV