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Zum 1. Juli 2021 tritt das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz – RSG) und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften in Kraft. Das Gesetz sieht eine grundsätzliche Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht vor und setzt Eckpunkte für eine Systemumstellung um, die die Bundesregierung am 10. Juni 2020 beschlossen hat. Nach einer Übergangsphase soll die Neuregelung für ab 1. November 2021 erfolgende Reisebuchungen verpflichtend sein.
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