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Die oberste deutsche Finanzbehörde veröffentlichte kürzlich das aktualisierte Datenschema für die E-Bilanz. Dabei berücksichtigt sie auch die vom DStV geforderten Klarstellungen hinsichtlich der Übermittlung der unverdichteten Kontennachweise und Kontensalden. Auch billigt sie eine Härtefallregelung zu, die der DStV begrüßt.
Source: DATEV