Die Türkisch Islamische Gemeinde darf in Oer-Erkenschwick wieder mittels Lautsprecher zum Gebet rufen. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde gegen den von
der Stadt genehmigten Muezzinruf abgewiesen (Az. 8 A 1161/18).
Source: DATEV
Die Türkisch Islamische Gemeinde darf in Oer-Erkenschwick wieder mittels Lautsprecher zum Gebet rufen. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde gegen den von
der Stadt genehmigten Muezzinruf abgewiesen (Az. 8 A 1161/18).
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