+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. So entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 149/22).
Source: DATEV