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Weil der Anbieter den Eindruck erweckt hatte, für die Kündigung eines Mobilfunk-Vertrags sei ein Anruf zur Bestätigung erforderlich, verklagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Mobilcom Debitel GmbH erfolgreich vor dem Landgericht Kiel (Az. 14 HKO 42/20).
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