Das BMF-Schreiben regelt, wann bei Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, jeweils die Zustimmung des BMF einzuholen ist (Az. IV A 3 – S-0336 / 07 / 10010-02).
Source: DATEV STeuer
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