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Millionen Berufstätige haben wegen der Corona-Pandemie die tägliche Fahrt ins Büro gegen die Arbeit im Homeoffice eingetauscht – und können davon steuerlich profitieren. Für das Steuerjahr 2020 können Berufstätige erstmals Ausgaben für das Homeoffice in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie nicht über ein separates Arbeitszimmer in ihrer Wohnung verfügen. Zudem können Steuerpflichtige u. a. Aufwendungen für beruflich genutzte IT-Geräte und Software absetzen. Darauf weist Bitkom hin.
Source: DATEV