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Das FG Baden-Württemberg entschied, dass kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vorliegt, wenn die Klägerin und Vermieterin die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und Mieter bewohnt. Das Mietverhältnis halte keinem Fremdvergleich stand (Az. 1 K 699/19).
Source: DATEV STeuer