+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative der Bundesregierung das Bundesmeldegesetz geändert. Die neuen Regeln sind in Kraft getreten.
Source: DATEV