Der DStV setzt sich für eine stärkere steuerliche Entlastung beim Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen ein. Er regt an, PV-Anlagen bis 30 kW/kWp ertragsteuerlich nicht zu besteuern. Ferner sollten die umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten weiter vereinfacht werden.
Source: DATEV
Neueste Kommentare