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Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sog. Share-Deals. Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
Source: DATEV STeuer