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Das VG Karlsruhe hat die Klage einer Hotelbetreiberin abgewiesen, mit der sich diese gegen die Kürzung beantragter Fördermittel im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus („Corona-Novemberhilfe“) durch das beklagte Land Baden-Württemberg gewandt hatte (Az. 1 K 2711/23).
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