Der VGH Baden-Württemberg hat hat auf Antrag der Betreiberin eines Grillrestaurants den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim – Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim für unwirksam erklärt. (Az. 3 S 189/22).
Source: DATEV
Neueste Kommentare