+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BMF hat die ab 2017 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2334 / 16 / 10004).
Source: DATEV STeuer