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Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Das BMF nimmt mit diesem Schreiben Stellung (Az. IV C 5 – S-2334 / 21 / 10004 :001).
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