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Kann die Gemeinde trotz rechtzeitiger Anmeldung einen Kita-Platz nur verspätet zuweisen, liegt darin eine Verletzung ihrer aus dem Sozialgesetz folgenden Amtspflichten. Die betroffenen Eltern können ihren Lohnausfall ersetzt verlangen, wenn sie ihre Elternzeit verlängern müssen, um das Kind selbst zu betreuen. Der Anspruch endet lt. LG Frankenthal aber am Tag der Bereitstellung des Platzes (Az. 3 O 148/25).
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