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Das LG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung und untersagte einem Modellbauer die Bewerbung und den Verkauf eines Modellnachbaus des „Elefantenexpress“ mit den Marken „Die Maus“ und „Elefant“ wegen unlauterer Rufausnutzung (Az. 33 O 400/25).
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