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Das LG Berlin hat dem Onlinehändler Turbado untersagt, Smartphones, Tablets und Konsolen anzubieten, ohne darüber zu informieren, dass die Geräte nur vermietet werden. Verbraucherbeschwerden aus der Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wiesen auf den Missstand hin. Der vzbv hatte daraufhin gegen das in der Slowakei ansässige Unternehmen geklagt (Az. 15 O 107/18).
Source: DATEV