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Das gegenüber einer Lehrerin einer Düsseldorfer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. So entschied das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren (Az. 2 L 490/22).
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