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Ein Landwirt aus der Eifel hätte für die Photovoltaikanlagen auf den Dächern seiner Betriebsgebäude nicht zu Mitgliedsbeiträgen zur Industrie- und Handelskammer herangezogen werden dürfen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10460/25.OVG).
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