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Greift ein Wolf eine Schafherde an und kommt es infolge des Angriffs zu Fehlgeburten bei trächtigen Schafen, so können die Schafhalter für diese Folgen des Angriffs keinen Schadensersatz vom Land Schleswig-Holstein verlangen. Das entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 11 U 61/20).
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