Das LAG Niedersachsen entschied zur Darlegungslast im Überstundenprozess (Az. 5 SA 1292/20). Das EuGH-Urteil C-55/18 habe keine Aussagekraft für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess im Hinblick auf die Frage der Anordnung, Duldung oder Betriebsnotwendigkeit von Überstunden
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