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Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Sitzung am 30.11.2017 in Berlin beschlossen, gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Betreiber von Internetmarktplätzen sollen in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Das berichtet das FinMin Baden-Württemberg.
Source: DATEV STeuer