Die Malta Air Ltd. hat Anspruch auf einen Anerkennungsbescheid, da bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren davon auszugehen ist, dass ihre Heimatbasen in Deutschland den Betriebsbegriff i. S. v. 97 SGB III erfüllen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 9 AL 198/20 B ER).
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