Das OLG Nürnberg hat sich in einem Beschluss, mit welchem die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistungen eingestellt wurde, mit den Voraussetzungen des Kündigungsausschlusses während der Corona-Pandemie befasst (Az. 13 U 3078/20).
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