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Das BAG hat ein Verfahren, das die unwirksamen Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin betrifft, wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige bis zum 31.03.2022 ausgesetzt, weil vom beklagten Insolvenzverwalter zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden erhoben wurden (Az. 6 AZR 146/19 u. a.).
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